Liebe Mandanten,
liebe Versicherungsmakler,
Zunächst ACHTUNG: Von vielen Versicherungsmaklern haben wir erfahren, dass die jeweils zuständige Industrie und Handelskammer (IHK) stichpunktartig die Weiterbildungsverpflichtung von 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr überprüft! Die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung kann zu erheblichen Sanktionen führen, bis hin zum Entzug der Berufszulassung als Versicherungsvermittler nach § 34d Gewerbeordnung.
Wenn Sie dieses Jahr noch keine Weiterbildungsstunden nachweisen können, haben Sie noch bis Ende des Jahres die Möglichkeit,
dies über die Livestreaming-Angebote der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte nachzuholen.
Bitte füllen Sie das unten stehende Formular aus, wenn Sie Interesse an unseren Livestreaming-Angeboten haben.
Zum Weiterbildungsdatum wird Ihnen der "Live Streaming" Button auf unserer Webseite angezeigt.
Zur Erlangung eines Zertifikates beachten Sie bitte den fett gedruckten Hinweis auf den während der Online-Veranstaltung laufenden Balken.
Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Stephan Michaelis V.i.S.d.P.
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg