Auch in diesem Jahr möchten wir erneut für alle Interessierten eine Intensiv-Weiterbildung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung anbieten. Weil es wie immer neben ganz aktuellen Themen auch einen nahezu unerschöpflichen Fundus interessanter Informationen und wissenswerter Hintergründe gibt, haben wir auch dieses Mal für den bAV-Workshop den ganzen Tag eingeplant.

Wir hoffen sehr, dass Sie mit unseren Referenten Markus Kirner am
 
05.04.2022

von

10:00 bis 17:00 Uhr
 
 
online die Zeit finden, unseren Intensiv-Workshop zur betrieblichen Altersversorgung wahrzunehmen. Um allen Unwägbarkeiten - soweit wie möglich - vorzubeugen, haben wir uns entschlossen, den Workshop wie auch schon im Vorjahr über Microsoft Teams stattfinden zu lassen.

Unser Spezialist für die betriebliche Altersversorgung, Herr Markus Kirner, wird für Sie den spannenden Workshop gestalten.
 
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit einigen Jahren durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 1 a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) Bestandteil eines jeden Anstellungsvertrages geworden. Sie besteht aber nicht nur aus dem Abschluss von Versicherungen oder dem Beitritt zu einer Unterstützungskasse. Vielmehr ist sie eine komplexe Kombination von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Betriebswirtschaft, Versicherungsmathematik und der Produktwelt. Dies verdeutlicht die hohe Anforderung an die Beratungsdienstleistung des Versicherungsmaklers.
 
Immer mehr Arbeitgebern wird bewusst, dass sie sowohl für die Belegschaftsversorgung als auch für die Behandlung von Sonderfällen detaillierte Regelungen schaffen müssen. Einerseits ein attraktives Vorsorgesystem für die Arbeitnehmer zu haben, andererseits Risiken zu minimieren und den administrativen Aufwand für betriebliche Vorsorgesysteme in Grenzen zu halten.
 
Vortragsthemen kurz zusammengefasst:
 
  • Inhalt ist u.a. eine Nachlese zum BRSG („Zuschusspflicht [noch] nicht richtig umgesetzt: Mögliche Rechtsfolgen und Fallstricke für Makler und Arbeitgeber“).
  • Scheidung, Privatinsolvenz oder Insolvenz des Arbeitgebers haben Auswirkungen auf alle Formen der Altersvorsorge. Wie weit und wie lange ist diese sicher vor dem Zugriff Dritter (Ämter, Insolvenzverwalter, Versorgungsausgleichsberechtigte etc.)?
  • Gesetzliche Rentenversicherung als Renditeobjekt: Wie Corona die gesetzliche Rentenversicherung zur äußerst lukrativen Vorsorge macht.
 
 
 Aus der Welt der bAV:
 
Beitragserhaltungsgarantien im Sinkflug – 90%, 80 % 60 % oder doch gleich 0%? Auswirkungen auf die Beratungspraxis des Vermittlers und Haftungspotentiale der Arbeitgeber.
 
Tariföffnungsklausel im BetrAVG: Wo enden die Gestaltungsrechte von Tarifverträgen?
BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Wie unterschiedliche Auslegungen zu neuen Unklarheiten führen und warum doch eigentlich alles ganz klar erscheint.
 
Dann natürlich wie immer „Aktuelles aus der Rechtsprechung“.
 
Sollten Sie noch weitere interessante Themenvorschläge oder vor allem auch -wünsche haben, dann können Sie diese gerne noch rechtzeitig bei uns einreichen.
 
Für diejenigen unter Ihnen, die uns erst einmal näher kennenlernen möchten, ist als Aufwandsentschädigung ein Pauschalbetrag in Höhe von € 299,00 (zzgl. Umsatzsteuer) zu entrichten. Sind Sie jedoch bereits Dauerberatungsmandat bei uns und nehmen schon jetzt unsere umfangreichen Serviceleistungen in Anspruch, so reduzieren wir die Aufwandsentschädigung auf einen Betrag in Höhe von € 99,00 (zzgl. Umsatzsteuer). Geplant ist, dass wir wieder in einer recht überschaubaren Gruppe diesen Workshop durchführen, um sicherstellen zu können, dass individuelle Fragen auch umfassend beantwortet werden können.

Erforderlich ist natürlich eine verbindliche Anmeldung Ihrerseits, damit wir entsprechend für Sie planen können. Melden Sie sich bitte bei Frau Karstens an unter karstens@kanzlei-michaelis.de.

Wir sind davon überzeugt, dass sich eine Teilnahme an dieser höchst informative Weiterbildungsveranstaltung für Praktiker auszahlt - auch wenn Sie bereits im letzten Jahr dabei gewesen sein sollten. Auch wenn Sie bereits selbst bAV-Experte sind, sollten Sie diese Weiterbildungsveranstaltung nicht verpassen!

Selbstverständlich erhalten Sie ein Weiterbildungszertifikat zum Nachweis Ihrer absolvierten Weiterbildungsstunden.

Wir freuen uns auf Ihre zeitnahe verbindliche Anmeldung und bleiben Sie gesund!

Mit den besten bAV-Grüßen,

Ihr,
 

 
 
 
Stephan Michaelis LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
 
 
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