Onlinefachinformationen am 29.10.2024 von 17:00-18:30 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis
<h2 "="" style="box-sizing: border-box; margin-bottom: 10px; padding: 0px; border: 0px rgb(255, 255, 255); font-style: inherit; font-variant: inherit; font-stretch: inherit; font-optical-sizing: inherit; font-size-adjust: inherit; font-kerning: inherit; font-feature-settings: inherit; font-variation-settings: inherit; vertical-align: baseline; letter-spacing: 1px; color: rgb(231, 43, 43); line-height: 1.2em !important; font-family: Arial !important;">Nachholtermin des Maklerstammtischs vom 19.03.2024.
Referent: Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht
Der Versicherungsmakler, der seinen Versicherungsnehmer in der Personenversicherung, insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt, sollte die wesentliche Rechtsprechung hierzu kennen. In dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung begegnen dem Versicherungsmakler eine Vielzahl von Einzelfällen, die individuell rechtlich betrachtet werden müssen. Besondere Schwierigkeiten werden immer wieder bei Selbständigen ersichtlich, schon bei der Erstellung des Antrages auf Berufsunfähigkeitsleistungen aber auch in der weiteren Abwicklung des Leistungsfalles. Rechtsanwältin Pagel bespricht und kommentiert für Sie, mit vielen Praxistipps, die neueste Rechtsprechung zur Vermeidung und Umgehung von Haftungsfallen in der Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung. Zur Vermeidung von Haftungsproblematiken für den Versicherungsmakler steht Rechtsanwältin Pagel auch neben dem spannenden Vortrag rechtlich beratend zur Verfügung.
Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
Stephan Michaelis V.i.S.d.P.
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg