25.05.2023 (Donnerstag) 14:00–15:00 Uhr

DAS TRANSPARENZREGISTER IST EINSATZBEREIT – WIE ARBEITET DAS REGISTER?

Referent: Dr. Robert Boels, Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht
KANZLEI MICHAELIS AUF DER PROFINO

Das Transparenzregister ist seit dem 1. August 2021 ein Vollregister. Ende 2022 liefen die letzten Übergangsfristen für die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten Personen ab.

Nun sind hoffentlich alle wirtschaftlich Berechtigten richtig eingetragen! Welche Folgen kann eine unterlassene Eintragung haben? Welche Gebühren werden für die Registerführung oder und die Einsichtnahme erhoben? Wie sind dem Register Veränderungen zu melden – als Berichtigung oder Folgeauftrag? Wer darf Einsicht nehmen und was ist eine Einsichtnahmeschnittstelle? Was sind Unstimmigkeitsmeldungen und wer gibt diese wie ab?