Gesellschaftsrecht und Geschäftsführerhaftung für Versicherungsmakler

17.08.2021  17:00-19:00

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17.08.2021 (Dienstag) von 17:00-19:00 Uhr (2 Stunden Weiterbildungszeit)

 

Die GmbH oder auch die GmbH & Co. KG als klassische Gesellschaftsformen des Mittelstandes ist aus der deutschen Unternehmerlandschaft nicht wegzudenken, bietet sie doch den Unternehmern attraktive Vorteile, wie etwa die Haftungsbeschränkung. Es zeigt sich aber auch immer wieder, dass die GmbH offensichtlich zum überraschenden Rechtsbruch einlädt. Damit der Gesellschafter-Geschäftsführer sich nicht der persönlichen Haftung aussetzt, muss er im Grunde lediglich Folgendes beachten:

 

Die GmbH ist eine eigenständige Person mit einem eigenständigen Vermögen.

 

Beherzigt der Gesellschafter dies, so hat er grundsätzlich nichts zu befürchten. Kritisch wird es allerdings, wenn diese strikte Trennung nicht mehr beibehalten wird (Vermögensvermischung) oder aber der Gesellschafter die GmbH als „Selbstbedienungsladen“ zweckentfremdet (Existenzvernichtung).

 

In diesen Fällen ist auch das Privatvermögen der Gesellschafter vor fremdem Zugriff nicht mehr sicher.

 

Resümierend sei aber noch einmal betont, dass sich der Gesellschafter grundsätzlich darauf verlassen darf, nicht persönlich zu haften, der Durchgriff auf das Gesellschaftervermögen also lediglich eine absolute und seltene Ausnahme ist. Aber wie steht es  um den Geschäftsführer und seine D&O-Versicherung?

 

Schalten Sie sich rein – es wird interessant!

 

Dr. jur. Robert Boels, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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