Heißer Herbst vor stürmischem Jahresanfang – Zuschusspflicht zur Entgeltumwandlung auch für den Altbestand ab 1. Januar 2022

05.10.2021  17:00-19:00

Kanzlei Michaelis LIVE
05.10.2021 (Dienstag) von 17:00-19:00 Uhr (2 Stunden Weiterbildungszeit)

Im Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.08.2017 wurde ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss bei  Entgeltumwandlungen festgelegt, für Altbestände mit aufschiebender Wirkung. Am 31. Dezember endet nun die Übergangsfrist nach § 26a BetrAVG, die Zuschusspflicht  greift dann auch für Entgeltumwandlungen, die schon vor 2019 vereinbart wurden. Viele Arbeitgeber haben aufgrund der sehr langen Übergangszeit dieses Thema längst wieder aus den Augen verloren. Dabei ist für eine rechtssichere Umsetzung einiges zu beachten und zu  klären. Welche Handlungsoptionen gibt es, wie lassen sie sich rechtssicher umsetzen, welche Aufgaben muss/kann/darf der Versicherungsmakler dabei übernehmen? Mit diesem und anderen aktuelle Themen rund um die betriebliche Vorsorge beschäftigen sich der Rentenberater Markus Kirner und der Rechtsanwalt Stephan Michaelis in ihrem “Stammtischgespräch” auf MICHAELIS-LIVE.

Gerne können Sie uns vorab oder während des Vortrages Ihre Fragen stellen über die E-Mail-Adresse sm@km-r.de

 

Markus Kirner, Rentenberater und Spezialist der bAV im Gespräch mit Unternehmer und RA Stephan Michaelis LL.M.

Frank Finkbeiner, Vertriebsdirektor Württembergische Vertriebspartner GmbH

 

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